PRAXIS DR. MED. ANDREAS GRAF

ARZT RUSWIL

Patientenverfügung

Was gilt es zu beachten

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, welche medizinischen Maßnahmen Sie möchten oder ablehnen, falls Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden? Mit einer Patientenverfügung können Sie vorsorgen und im Voraus festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie befürworten und welche Sie ablehnen.

Eine Patientenverfügung ist für Angehörige und behandelnde Ärzte sehr hilfreich, wenn es darum geht, über den Einsatz von medizinischen Maßnahmen zu entscheiden. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und beantworten Ihre Fragen.
Jede urteilsfähige Person kann grundsätzlich eine Patientenverfügung verfassen. Mit dieser Verfügung halten Sie fest, welchen medizinischen Maßnahmen Sie im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmen oder ablehnen.

Um Auslegungsprobleme zu vermeiden, sollte Ihre Patientenverfügung möglichst klar formuliert sein. Ein Beratungsgespräch bei Ihrem Hausarzt kann hierbei hilfreich sein und wird empfohlen.

Sie haben auch die Möglichkeit, Vertrauenspersonen in Ihrer Patientenverfügung zu benennen. Damit die Patientenverfügung im Bedarfsfall auch wirklich verfügbar ist, ist es wichtig, dass Sie Ihre Vertrauenspersonen darüber informieren, wo Sie die Patientenverfügung aufbewahren.

Es empfiehlt sich, eine Kopie der Patientenverfügung Ihrem Hausarzt und Ihrer Vertrauensperson auszuhändigen. Zur zusätzlichen Sicherheit können Sie auch in Ihrem Portemonnaie einen Vermerk hinterlassen, der auf Ihre Patientenverfügung, deren Aufbewahrungsort sowie die Adresse Ihrer Vertrauensperson und Ihres Hausarztes hinweist.

 

Patientenverfügung

Die FMH  stellt kostenlos Patientenverfügungen in zwei Versionen zur Verfügung.

 

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