Rauchen stopp
Raucherentwöhnung mit Medikament
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat das Raucherentwöhnungsmedikament Champix auf die Spezialitätenliste aufgenommen. Seit dem 1. Juli 2013 wird dieses Medikament somit von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet, allerding nur unter Bedingungen.
Die Therapie wird für Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren während 12 Wochen vergütet. Notwendig ist eine Beratung und Unterstützung durch einen Arzt oder eine Ärztin. Die Patientinnen und Patienten müssen starke oder sehr starke Raucher/innen sein und/oder bereits an einer Folgekrankheit des Rauchens leiden.
Die Therapie kann frühestens nach eineinhalb Jahren wiederholt werden. Champix sollte nicht während der Schwangerschaft angewendet werden.
Wirkmechanismus und Nebenwirkungen
Das Medikament Champix ist verschreibungspflichtig. Der Wirkmechanismus des Medikaments beruht auf der Stimulation der Nikotinrezeptoren. Einerseits werden damit Entzugssymptome gedämpft und das Verlangen gemildert, andererseits werden die Rezeptoren blockiert und können durch Nikotin nicht mehr weiter stimuliert werden.
Quelle: BAG
Dr. med. Andreas Graf, Arzt in Ruswil, Sept 2019